AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 02.07.2013


LÜCK & LÜCK - Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand 02.07.2013


§ 1 Geltung, Zustandekommen des Vertrages

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der Lück & Lück GmbH & Co. KG, Werkstraße 2a, 22844 Norderstedt (nachfolgend als „Verkäufer" bezeichnet). Diese Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Pflichten von Verkäufer und Kunde sowie die Abwicklung der abgeschlossenen Verträge.

Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtskräftige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und diese in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Die Bestellung stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar, dies gilt auch für Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (z.B. Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax, Brief). Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme wird durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt. Damit wird der Vertrag wirksam. Durch seine Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, die nicht vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich auch wenn ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Abreden bestehen nicht. Soweit Vertreter des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung des Verkäufers.

Gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Geschäftsbedingungen des Verkäufers auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf deren Geltung bedarf.

§ 2 Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Kundenregistrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, so ist der Kunde verpflichtet dem Verkäufer diese Änderung unverzüglich unter folgender Adresse mitzuteilen:

Lück & Lück GmbH & Co. KG

Werkstraße 2a

22844 Norderstedt

Tel.   040  3573 702 00

Fax

  040  3573 702 29

E-Mail:

  info@lueckundlueck.de

Der Käufer ist verpflichtet, Änderungen der Rechtsverhältnisse dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Preise
Es gilt der bei Vertragsabschluß gültige Preis. Eingeräumte Sonderpreise bei Großabnahme gelten nur für die erteilte Auftragsmenge.

Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.

§ 4 Lieferbedingungen
Ist die Leistung des Verkäufers von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungszeiten entsprechend angemessen zu verlängern, sofern der Verkäufer selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise durch den Verkäufer möglich war.

Der Mindestauftragswert für Lieferungen frei Haus beträgt € 125,00 netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei einem Auftragswert unter € 50,00 netto Warenwert berechnet der Verkäufer einen Kleinmengenzuschlag von € 5,00 netto zuzüglich Mehrwertsteuer.

Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und -lieferungen berechtigt, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

Dauerhafte Liefer- und Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt vom nicht erfüllten Vertrag, ohne dass vom Kunden Ansprüche wegen Verzugs geltend gemacht werden können.

Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung von mangelfreien gelieferten Waren. Erklärt sich der Verkäufer im Wege der Kulanz zur Rücknahme von Ware, die sich in mangelfreien Zustand und in Originalverpackungen befinden, bereit, erfolgt eine Warengutschrift mit 90% vom berechneten Preis, nachdem die Ware beim Verkäufer eingegangen ist und der Liefernachweis durch den Käufer erbracht wurde. Aufrechnung ist erst nach erteilter Gutschrift zulässig.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich an sämtlichen von ihm gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle, einschließlich der bereits entstandenen aber noch nicht fälligen und bedingten Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo, bezahlt hat.

Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die nicht dem Verkäufer gehören. In diesem Fall erwirbt der Verkäufer Miteigentum gem. §§947,948 BGB. Erwirbt der Verkäufer Alleineigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache, so gilt sie als seine Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) ohne oder nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Er ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer vertragsmäßig nachkommt.

Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt jedoch von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetreten Forderungen mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Forderungen in andere Weise, z.B. durch Abtretung oder Verpfändung, zu verfügen. Der Käufer hat die von ihm für den Verkäufer eingezogenen Beträge sofort an diesen abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist. Auch soweit der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Verkäufer zu und sind gesondert aufzubewahren.

§ 6 Gewährleistung/Haftung
Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter erfolgt nach bestem Wissen, begründet jedoch kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag.

Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe; deren Eigenschaften sind insoweit nicht als Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vereinbart.

Etwaige offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung den Verkäufer schriftlich anzuzeigen.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Waren weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen: es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhüten.

Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an einem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadensansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit der Verkäufer bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst wird.

Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, sowie diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind mit Erteilung fällig und sind zahlbar netto ohne Abzug.

Etwaige ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in keinem Fall anerkannt.

Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungen ausweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.

Zahlungen werden auf die älteste Forderung gutgeschrieben.

Verkäufe mit anders lautenden Zahlungszielen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstages an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten mindestens aber 1% pro Monat zu fordern.

Zahlungsverzug entbindet den Verkäufer von der Pflicht weiterer Belieferung, auch bei bereits entgegengenommenen Aufträgen.

Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Liefervertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung zu verlangen. Des Weiteren ist der Verkäufer berechtigt, alle umlaufenden Akzepte, Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen; die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Ferner ist der Verkäufer berechtigt, sofern er dem Kunden ein Zahlungsziel eingeräumt hat, dieses mit der Folge der sofortigen Fälligkeit der offenen Zahlungen zu widerrufen.

Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Käufe nur noch gegen Barzahlung abzuwickeln.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Verkäufer nicht anerkannten Ansprüche des Käufers ist ausgeschlossen, soweit diese angeblichen Ansprüche des Käufers nicht auf demselben Kaufvertrag beruhen, aus dem die Zahlung geschuldet wird. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen; es sei denn, es wird mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet.

Der Verkäufer ist berechtigt, gegen Guthaben des Käufers, die durch Retouren, Ausschüttung von Rabatten, Dividenden etc. entstanden sind oder zukünftig entstehen, mit bestehenden fälligen an den Käufer aufzurechnen oder hinsichtlich noch nicht fälliger Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§ 7 Datenschutzklausel
Der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und - soweit gesetzlich zulässig - verwendet und übermittelt werden.

§ 8 Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche - auch aus Wechseln und Schecks - ist Norderstedt

Wir haben jedoch das Recht, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Freistellungsklausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und zulässig ist.